Palliativmedizin/ Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.
Palliativmedizin:
- ermöglicht Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen
- bejaht das Leben und erkennt Sterben als normalen Prozess an
- beabsichtigt weder die Beschleunigung noch Verzögerung des Todes
- integriert psychologische und spirituelle Aspekte der Betreuung
- bietet Unterstützung, um Patienten zu helfen, ihr Leben so aktiv wie möglich bis zum Tod zu gestalten
- bietet Angehörigen Unterstützung während der Erkrankung des Patienten und in der Trauerzeit
- beruht auf einem Teamansatz, um den Bedürfnissen der Patienten und ihrer Familien zu begegnen, auch durch Beratung in der Trauerzeit, falls notwendig
- fördert Lebensqualität und kann möglicherweise auch den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen
- kommt frühzeitig im Krankheitsverlauf zur Anwendung, auch in Verbindung mit anderen Therapien.
(WHO Definition Palliative Care 2002)
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Leistung der Krankenkassen für schwerstkranke und sterbende Patient*innen. Damit soll den Betroffenen ermöglicht werden, in ihrem vertrauten Umfeld bleiben zu können, wenn die bisherige hausärztliche und pflegerische Versorgung nicht mehr ausreicht.
Die SAPV muss durch ein Krankenhaus oder einen/eine Hausarzt/-ärztin für sinnvoll erachtet und verordnet werden.
Die ambulante palliativmedizinische Begleitung wird von unseren Palliative-Care-Teams übernommen. Speziell qualifizierte Ärzt*innen, Pflegefachkräfte und Seelsorger*innen betreuen die Menschen in ihrem Zuhause und ermöglichen ihnen so weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können.
SAPV ist neben der Regelversorgung eine ergänzende Leistung.
Die Kosten einer Versorgung durch den Ambulanten Palliativdienst werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Jede/r niedergelassene Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt/-ärztin kann die SAPV verschreiben.