Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Dokumente zu unserer Arbeit:
Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist ein Anrecht von Menschen in einer absehbar begrenzten Lebenssituation mit einer eskalierten Symptomkonstellation, die durch die Regelversorgung keine ausreichend zufriedenstellend gesicherte Versorgung zuhause oder auch im Pflegeheim zulässt.
Sie haben die Möglichkeit SAPV zu verordnen mithilfe des Formulars 63 (s.u.).
Die Verordnung gibt Ihnen die Möglichkeit eine Beratung für die Betroffenen, Zugehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen zu initiieren (Beratung).
Sie können aber auch eine notwendige SAPV als ständige Betreuung indizieren und dafür das Formular 63 nutzen (Versorgung).
Nach einem Besuch bei den Betroffenen nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen und abzustimmen.
Für fachliche Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch mit Rat zur Seite, soweit dies fernmündlich möglich ist.
Hier können Sie das Formular 63 der SAPV-Verordnung herunterladen und ausdrucken.